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Förderung für junge innovative Unternehmen


Um jungen innovativen Unternehmen die Teilnahme an internationalen Leitmessen in Deutschland zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein Förderprogramm aufgelegt, das bis zu 80 % der dabei anfallenden Kosten für Standmiete und Standbau trägt.
 
Dieses Programm kommt nur auf ausgewählten Messen zum Einsatz, zu denen auch fish international 2010 gehört. Junge innovative Unternehmen können somit Ihr Sortiment und Dienstleistungen zu sehr günstigen Konditionen einem internationalen Fachpublikum präsentieren.
 
Die Teilnahme erfolgt im Rahmen eines Gemeinschaftsstandes, zu dem Sie sich hier anmelden können.
 
 
Voraussetzungen für eine Förderung
 
Teilnahmeberechtigt sind junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen (inkl. Hard- und Software sowie Komponenten), die ...
 
... ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben
... die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen erfüllen
    (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz
    von höchstens 10 Mio. Euro)
... und jünger als 10 Jahre sind.
 
 
Art und Höhe der Förderung
 
Die Mindestteilnehmerzahl des Gemeinschaftsstandes sollte 10 förderfähige Unternehmen nicht unterschreiten und die Standfläche pro Aussteller zwischen 6 m² und 15 m² liegen.
 
Jeweils zwei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe sind förderfähig. Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zu den Kosten der Messeteilnahme im Rahmen dieses Gemeinschaftsstandes.
 
Förderfähig von den Gesamtkosten sind die von der Messe Bremen in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Von diesen förderfähigen Kosten hat der Aussteller einen Eigenanteil von 20 % zu übernehmen (bzw. 30 % ab einer dritten Messebeteiligung im Rahmen dieses Förderprogrammes). Maximal € 7.500 werden pro Aussteller und Messe gewährt.
 
 
Beteiligungskosten 
 
Standmiete auf dem Gemeinschaftsstand:
€ 326,64 pro qm zzgl. gesetzlicher MwSt  (= Komplettpreis 100 %)
 
Nach Bewilligung der Förderung:
€ 65,33 pro qm zzgl. gesetzlicher MwSt  (= Eigenanteil von 20 %)   bzw.
€ 97,99 pro qm zzgl. gesetzlicher MwSt  (= Eigenanteil von 30 %)
 
Die Beteiligung am Gemeinschaftsstand beinhaltet folgende Leistungen:
       - Standfläche
       - einheitlicher Standbau inkl. -beschriftung und Grundmöblierung
       - Stromanschluss, Beleuchtung und Stromverbrauch
       - Standreinigung und Entsorgung
       - Standbauversicherung, Bewachung
       - AUMA-Gebühr
       - Medienpauschale
       - Ausstellerausweise
       - Werbematerial
       - Vor-Ort-Flyer mit den Teilnehmern am Gemeinschaftsstand
       - Nutzung der Gemeinschaftsfläche
       - Betreuter Infostand
 
Mehr dazu bei "Informationen zum Standbau" und auf dem Anmeldevordruck.
 
 
Das Procedere
 
Sie schicken Ihre Anmeldung zum geförderten Gemeinschaftsstand an Messe Bremen.
 
Sie reichen den Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme (inkl. De-minimis-Erklärung) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.
 
Ihre Anmeldung wird erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.
 
Danach erhalten Sie von der Messe Bremen eine Rechnung/Standbestätigung für Ihre Teilnahme am Gemeinschaftsstand "Junge innovative Unternehmen", die direkt und ohne jegliche Abzüge an Messe Bremen zu zahlen ist. Eine Kopie der Rechnung schicken Sie bitte an das BAFA.
 
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage einer Erklärung, mit der Sie die vollständige Bezahlung der Standrechnung nachweisen und Ihre Messeteilnahme auf dem Gemeinschaftsstand für junge innovative Unternehmen bestätigen.
 
Diese Unterlagen sind spätestens 4 Wochen nach Messeende an das BAFA zu übersenden.  
 
 
Anmeldung fish international 2010
 
Bewilligungsantrag inkl. De-minimis-Erklärung zur Einreichung beim BAFA
 
Richtlinien zur Förderung
 
Informationen zum BMWi-Messe-Förderprogramm
 
 
Für weitere Informationen zu Exportberatung, Förderprogrammen und Weiterbildungsmöglichkeiten stehen Vertreter des AUMA (Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.) vor Ort zur Verfügung.